- Pflege, Rente, Testament
- Wir schaffen Klarheit und Sicherheit
- Für die ganze Familie
VR GenerationenBeratung
Zukunft gestalten ‒ Werte erhalten
Vorsorge ist keine Frage des Alters
Die Generationenberatung Ihrer Volksbank Raiffeisenbank ist eine ganzheitliche, generationenübergreifende Beratung. Hier spielt unter anderem das Thema Vermögensnachfolge, das bei der Vermögensberatung im herkömmlichen Sinn oft vernachlässigt wird, eine zentrale Rolle. Es werden Lösungen zur Frage der Liquiditätsplanung im Ruhestand gesucht und entsprechende Bevollmächtigungen vorbereitet sowie die Altersvorsorgeplanung und die Hinterbliebenenabsicherung nach den Vorstellungen unserer Kunden geregelt.
Die Generationenberatung richtet sich in Ansprache, Beratungsinhalten sowie Lösungsansätzen grundsätzlich an Volljährige, die Klarheit und Sicherheit für sich und Ihre Familie bzw. Firma schaffen möchten.
Können Sie diese Fragen beantworten?
- Wissen Sie, was mit Ihrem Vermögen oder der Vorsorge Ihrer Hinterbliebenen passiert, wenn Sie gestern gestorben wären?
- Was würde heute passieren, wenn Sie seit gestern Ihren Willen nicht mehr äußern könnten?
- Was wäre, wenn Sie gestern Pflegefall geworden wären?
Schaffen Sie Klarheit. Mit der VR GenerationenBeratung und den vier Säulen der persönlichen Vorsorge.
Ihre Vorteile
- Status Quo-Analyse Ihrer persönlichen Vorsorge (4 Säulen)
- Ableitung erster Handlungsempfehlungen (bezüglich Vermögen und Vorsorge, Überleitung auf Netzwerkpartner)
- Generationenübergreifende Planung
- Moderation innerhalb der Familie
- Koordination mit Spezialisten (z. B. Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater)
- Beratung von zertifizierten VR GenerationenBerater
Unser Tipp
Lassen Sie es uns in den Worten des großen Künstlers Michelangelo formulieren:
„Man soll sein Leben so planen, als ob man ewig lebe und so organisieren, als ob man morgen sterbe“.
Setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Zukunft auseinander. Wir helfen Ihnen dabei.
Es kann für jeden von uns Situationen geben, in denen man seine eigenen Angelegenheiten nicht regeln kann: Vor Krankheit, Unfall oder Pflegebedürftigkeit ist niemand gefeit. Mit einer einzigen Unterschrift kann man Dritte beauftragen, seine Geld-, Gesundheits-, Wohnungsangelegenheiten usw. bis hin zur Vertretung vor Gericht für die eigene Person zu erledigen. Wer dies versäumt, läuft Gefahr, dass ein Fremder ganz private Angelegenheiten regelt.
Unser Tipp
Erstellen Sie eine Vollmacht, wenn Sie die Person des vollsten Vertrauens haben. Alternativ eignet sich die Betreuungsverfügung. Hier wirkt das Gericht bei Erteilung und durch Kontrolle mit.
Sie legen Ihren medizinischen Willen für die Zeit fest, in der Sie sich nicht mehr äußern können. Lebenserhaltende oder verkürzende Maßnahmen, Meinung zur Organspende, Sterbebegleitung u.v.m. sollte jeder selbst festlegen. Angehörige sind damit in aller Regel überfordert. Sie dürfen auch keine lebensverkürzenden Maßnahmen anordnen oder Patientenverfügungen erstellen.
Unser Tipp
Der Arzt als Mediziner kennt sich mit der Gesundheit am besten aus. Viele Ärzte sind Ihnen behilflich beim Ausfüllen des Formulars und klären evtl. Fragen.
Zeit der Pflege
Der Finanzbedarf für die Pflegekosten ist enorm. Die Wahrscheinlichkeit, dass bei Eheleuten mindestens ein Pflegefall eintritt, liegt bei über 80 %. Die durchschnittliche Pflegezeit steigt und die eigene Familie ist vielfach auf fremde Hilfe angewiesen. Wer nicht vorsorgt, fällt seinen Kindern finanziell zur Last.
Unser Tipp
Ermitteln Sie genau, wie der finanzielle Bedarf innerhalb der Familie aussieht. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass vor allem Frauen die letzte Lebensphase im Pflegeheim verbringen. Sorgen Sie mit entsprechenden Versicherungen vor.
Elternunterhalt
Wenn Eltern zum Pflegefall werden, sind Kinder aufgerufen, die Pflege zu leisten oder den finanziellen Aufwand zu stemmen. Seit dem 1. Januar 2020 sind Kinder ihren Eltern ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro zum Unterhalt verpflichtet. Entscheidend für die Prüfung der Einkommensgrenze ist nur das Einkommen des Kindes. Sollten Sie also zusammen mit dem Einkommen Ihres Ehepartners auf mehr als 100.000 Euro kommen, verpflichtet das nicht zum Unterhalt für Ihre Eltern – nur Ihr eigenes Einkommen gilt.
Den Anspruch auf Elternunterhalt machen in aller Regel Sozialhilfeträger geltend und fordern, dass Sie Einkommen und Vermögen offen legen. Müssen Sie keinen Unterhalt für Ihre Eltern zahlen oder reicht der gezahlte Unterhalt nicht für die Kosten, bekommen Ihre Eltern Sozialhilfe.
Unser Tipp
Im Bedarfsfall sollten Sie sich einen Fachanwalt für Elternunterhalt nehmen.
Früher haben Eheleute mit dem Testament auf Gegenseitigkeit (Berliner Testament) Vorsorge getroffen, damit der überlebende Ehepartner abgesichert ist. Erbschaftssteuer spielte nur bei wirklich reichen Familien eine Rolle. Durch Gesetzesreformen und geringere Anzahl der Nachkommen bittet der Staat heute schneller zur Kasse.
Unser Tipp
Überprüfen Sie, ob die gesetzliche Erbfolge bzw. das Testament mit dem wirklichen Willen tatsächlich übereinstimmen. Stichworte: Patchwork-Familien, ungeliebte Kinder, Schwiegerkinder und Kinderlose. Bei Patchwork-Familien werden Pflichtteilsansprüche oft eingeklagt.
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Hinweis
Der Service VR GenerationenBeratung beinhaltet keine isoliert angebotene oder erbrachte Rechtsdienstleistung. Im Mittelpunkt stehen die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen Ihrer Vermögensnachfolge. Da vorhandene oder nicht vorhandene Regelungen wirtschaftliche Auswirkungen haben können, ist eine zivil- und steuerrechtliche Betrachtung unabdingbar. Zielsetzung ist, unseren Kunden über Netzwerkpartner (Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Pflegedienstleister) alle erforderlichen und gewünschten Leistungen zugänglich zu machen.