- Attraktive Rendite
- Flexible Laufzeit
- Geld schnell verfügbar
Sparen mit Bonus
VR Zielsparplan 1Plus
Kommen Sie flexibel Ihren Wünschen näher.
Ganz gleich, aus welchem Antrieb heraus Sie sparen – mit unserem VR Zielsparplan 1Plus erreichen Sie Ihr Ziel.
Ihre Vorteile im Detail
- Monatlicher Anlagebetrag von 10 bis 2.500 EUR
- Bonus bis zu 6 %
- Grundverzinsung von 0,01 % p. a.
- Jährliche Zins- und Bonuskapitalisierung
- Laufzeit maximal 10 Jahre
- Kurze Kündigungsfrist von drei Monaten
- Kalkulierbare Erträge: kein Kursrisiko, keine Wertschwankungen
- Sichere Geldanlage: 100%ige Kapitalgarantie
Die Sparleistung
Bestimmen Sie Ihre monatliche Sparleistung selbst – von 10 bis 2.500 Euro. Ihre Sparleistung können Sie bei Bedarf einmalig reduzieren oder auch aussetzen.
Die Laufzeit
Die Laufzeit ist variabel und beträgt maximal 10 Jahre. Sie müssen sich jedoch nicht festlegen, sondern können über Ihr Guthaben plus Zinsen und Bonus mit einer Kündigungsfrist von nur drei Monaten jederzeit verfügen.
Zinsen und Bonus
Zusätzlich zu Ihrer Grundverzinsung erhalten Sie ab dem dritten Sparjahr einen attraktiven Bonus auf Ihre kalenderjährliche Sparleistung. Der Bonus steigt bis zu 6 Prozent ab dem 10. Sparjahr an.

Unser Tipp
Teilen Sie Ihre Sparrate auf mehrere VR Zielsparpläne auf. So verschaffen Sie sich ein hohes Maß an Flexibilität im Falle einer vorzeitigen Verfügung.
Produkteignung
- Verfügbarkeit : mittel
- Flexibilität : gut
- Inflationsschutz : mittel
- Rendite : mittel
- Sicherheit : gut
Produkteckdaten
Währung | EUR |
Anlagedauer | 10 Jahre |
Ratenbetrag Min. - Max. | 10,00 - 2.500,00 EUR |
Ratenrhythmus | monatlich |
Mindestsaldo | 5,00 EUR |
Teilverfügungsmöglichkeit | ja |
Vorschusszinsfreier Betrag | 2.000,00 EUR |
Kündigungsfrist | 3 Monate |
Konditionen
Zinssatz | 0,01 % p. a. |
Zinsbindungsart | variabel |
Zinszahlungsrhythmus | jährlich |
Zeitraum ab | Bonus |
---|---|
1 Monat | 0,00 % p. a. |
25 Monate | 0,50 % p. a. |
37 Monate | 1,00 % p. a. |
49 Monate | 1,50 % p. a. |
61 Monate | 2,00 % p. a. |
73 Monate | 3,00 % p. a. |
85 Monate | 4,00 % p. a. |
97 Monate | 5,00 % p. a. |
109 Monate | 6,00 % p. a. |
Kontoeröffnung
Wenn Sie das Online-Banking der Volksbank Raiffeisenbank Oberbayern Südost eG nutzen, können Sie den VR Zielsparplan 1Plus direkt dort abschließen. Dazu benötigen Sie Ihre persönliche Online-Banking-PIN und eine Transaktionsnummer (TAN).
Falls Sie das Online-Banking nicht nutzen werden alle erforderlichen Angaben von Ihnen abgefragt und wir melden uns umgehend bei Ihnen.
Voraussetzungen für die Anlage des VR Zielsparplan 1Plus
- Sie sind Privatkunde und volljährig
- Die Anlage erfolgt online
- Sie erhalten den Kontoauszug für Ihren VR Zielsparplan 1Plus in elektronischer Form
- Sie haben ein Referenzkonto bei uns (Girokonto)
Zinsen berechnen
Höhe der Zinsen
Die Höhe der Zinsen beim VR Zielsparplan 1Plus orientiert sich an festgelegten Referenz-Zinsen. Um den für Ihren Sparvertrag gültigen Referenz-Zins zu ermitteln, geben Sie die entsprechenden Angaben aus Ihrem Sparvertrag in den unten verlinkten Referenz-Zinsrechner ein.
Noch Fragen?
Wir sind natürlich gerne für Sie da, wenn Sie noch Fragen haben, Unterstützung bei einem Online-Abschluss wünschen oder lieber einen Termin vereinbaren möchten.
Produktinformation
Häufige Fragen zum Sparen mit Bonus
Mit VR Zielsparplan 1Plus können Sie maximal 10 Jahre lang sparen. Danach läuft der Ratensparvertrag automatisch aus.
Für alle Sparraten legen Sie die Höhe einmalig fest. Wichtig zu wissen ist, dass Sie den Sparbetrag im Nachhinein nicht mehr erhöhen können.
Wenn Sie die Sparraten kürzen oder aussetzen möchten, wenden Sie sich an Ihren Berater. Er wird mit Ihnen die Möglichkeiten besprechen.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei, das heißt 801 Euro bei Ledigen beziehungsweise 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Raiffeisenbank Oberbayern Südost eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.
Der Sparerpauschbetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt (siehe oben).
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den vorgenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Raiffeisenbank Oberbayern Südost eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.