Ukraine-Krieg, Energiekrise, Inflation, Corona: Das Jahr 2022 war ganz gewiss kein leichtes. Auch die aktuellen Unruhen im Iran bereiten Sorgen, zugleich wecken sie aber auch leise Hoffnung, dass sich manche Dinge vielleicht zum Guten wenden werden. Selten war es wohl zum Jahresende so schwer, eine verlässliche Einschätzung darüber abzugeben, wie sich die gesellschaftliche und weltpolitische Lage im neuen Jahr weiterentwickeln wird. Ein Jahreswechsel ist aber immer auch ein Anlass, Dinge neu anzugehen, neu zu beurteilen, anders zu betrachten.
Was ändert sich 2023? Familie & Finanzen
Neues Jahr, neue Anpassungen, neue Ziele
Um die Steuerlast an die starke Inflation anzupassen und um etwaige Mehrbelastungen auszuschließen, wurden im Herbst 2022 mehrere Maßnahmen auf den Weg gebracht.
Weniger Steuern: Grundfreibetrag steigt
Eine Entlastung für viele soll die Erhöhung des Grundfreibetrags schaffen, also der Einkommensgrenze, bis zu der keine Steuer gezahlt werden muss. Dieser Betrag soll stufenweise steigen: zum 1. Januar 2023 um 561 Euro auf 10.908 Euro, zum 1. Januar 2024 auf 11.604 Euro. Parallel dazu werden die sogenannten Tarifeckwerte ausgeweitet, also die Werte, ab denen bei der Berechnung der Steuern ein höherer Steuersatz gilt. So soll der Spitzensteuersatz von 42 Prozent im Jahr 2023 bei 62.810 Euro und 2024 bei 66.761 Euro statt wie bisher bei 58.597 Euro greifen. Ausgenommen von der Anpassung wurden ausdrücklich besonders hohe Einkommen (ab 277.826 Euro). Für sie greift weiterhin der sogenannte Reichensteuersatz von 45 Prozent.
Mehr Kindergeld, steigende Kinderfreibeträge
Besondere Unterstützung soll Familien zukommen. Der Kinderfreibetrag (einschließlich des Freibetrags für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf) wird bei Zusammenveranlagung ab 2023 um 404 Euro auf 8.952 Euro und ab 2024 um weitere 360 Euro auf 9.312 Euro insgesamt erhöht. Zugleich wird das Kindergeld zum 1. Januar 2023 für alle Kinder auf 250 Euro pro Kind angehoben. Die zunächst vorgesehene Kindergeldstaffelung wird damit abgeschafft. Bisher haben Familien für das erste und zweite Kind 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro erhalten.
Mehr Spielräume für Unterhalt und Ausbildung
Auch der Unterhalthöchstbetrag steigt ab 2023: von 9.984 Euro auf 10.908 Euro. Künftig entspricht dieser automatisch dem jeweils geltenden Grundfreibetrag. So können mehr Kosten, die etwa für Berufsausbildung oder Unterhalt für eine unterhaltsberechtigte Person anfallen, steuerlich geltend gemacht werden. Auszubildende wiederum können sich über einen Anstieg des Ausbildungsfreibetrags freuen. Dieser soll ab 2023 von 924 auf 1.200 Euro steigen.
Mindestlohn für Pflegekräfte steigt
Endlich: Pflegekräfte verdienen künftig mehr Geld. Der Pflegemindestlohn stieg im September 2020 bereits leicht. Im Mai 2023 sowie im Dezember 2023 sind weitere Erhöhungen vorgesehen.
Mehr Wohngeld für mehr Menschen
Weitere Unterstützung erfahren Haushalte mit geringem Einkommen auch durch die Wohngeldreform. Der Bezugsrahmen wird ausgeweitet: Das Wohngeld erreicht ab 2023 insgesamt rund zwei Millionen Haushalte. Bisher waren es etwa 600.000. Der Wohngeldbetrag wird sich 2023 im Schnitt um voraussichtlich rund 190 Euro auf 370 Euro pro Monat erhöhen. Die Höhe des Wohngelds hängt dabei nicht nur vom Einkommen, sondern auch von Miete, Haushaltsgröße und Wohnort ab.
Höhere Sparerpauschbeträge
Eine Fülle weiterer Änderungen und Anpassungen ergibt sich aus dem vorbereiteten Jahressteuergesetz. Für Sparerinnen und Sparer ist die vorgesehene Erhöhung des Sparerpauschbetrags ab 2023 von 801 Euro auf glatte 1.000 Euro relevant. Bei Verheirateten bzw. Lebenspartnern steigt er analog auf 2.000 Euro. Der Sparerpauschbetrag wird direkt bei der Abrechnung der Kapitalerträge durch die Banken berücksichtigt. Private Kapitalerträge bis zu dieser Höhe sind nicht abgeltungsteuerpflichtig. Sie werden – sofern ein Freistellungsauftrag erteilt wurde – nicht mit den sonst durch die Bank direkt geltend gemachten 25 Prozent besteuert.
Quelle: VR Aktuell Dezember 2022