Was ändert sich 2023? Arbeit und Alltag

Neues Jahr, neue Anpassungen, neue Ziele

Mehrwertsteuer für Gas temporär gesenkt
Als Reaktion auf den Krieg in der Ukraine und daraus resultierende Energieengpässe wird die Mehrwertsteuer auf Gas befristet abgesenkt: Von Anfang Oktober 2022 bis Ende März 2024 gilt statt 19 Prozent der reduzierte Satz von sieben Prozent. Zugleich wird angesichts der hohen Energiepreise aktuell noch über eine Gaspreisbremse verhandelt. Diese soll den Gaspreis für Haushalte und kleinere Unternehmen auf 12 Cent pro Kilowattstunde senken. Fernwärmekunden sollen höchstens 9,5 Cent zahlen. Die gedeckelten Preise gelten aber nur für 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs. Für die restlichen 20 Prozent gilt der wohl teurere Vertragspreis. So sollen Haushalte zum Energiesparen motiviert werden. Inkraft treten wird die Bremse voraussichtlich im März 2023. Sie soll bis April 2024 greifen. Zur Überbrückung der heizintensiven Monate Dezember, Januar und Februar sind Soforthilfen – etwa durch die Übernahme von Abschlagszahlungen – vorgesehen. Die finalen Details standen bei Redaktionsschluss noch nicht fest.

Neue Homeoffice-Pauschale/Arbeitszimmerpauschale
Den vielfach Corona-bedingt veränderten Arbeitswelten wird mit einer Erhöhung der Homeoffice-Pauschale Rechnung getragen: Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besteht künftig dauerhaft die Möglichkeit, diese in Höhe von 5 Euro pro Tag geltend zu machen. Während der Höchstbetrag hierfür bisher bei 600 Euro lag, wird er nun auf 1.000 Euro angehoben. So sind 400 Euro mehr absetzbar. Kann ein Arbeitszimmer geltend gemacht werden, wird der Höchstbetrag von 1.250 Euro ab 2023 in einen Pauschbetrag umgewandelt. Vorteil: Der Nachweis der Kosten entfällt im Einzelfall.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird elektronisch
Weniger bürokratisch und digitaler soll es für Beschäftigte bei Krankschreibungen zugehen. Denn: Ab 2023 gilt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verbindlich. Der „Gelbe Schein“ ist damit Geschichte. Das neue System gilt jedoch nur für gesetzlich Versicherte. Ärztinnen und Ärzte oder Krankenhäuser übermitteln dabei die Krankheitsdaten an die Krankenversicherung der Patientin oder des Patienten. Deren bzw. dessen Arbeitgeberin oder Arbeitgeber ruft diese dort elektronisch ab. An der Pflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sich direkt beim Arbeitgeber krankmelden zu müssen, ändert sich dadurch nichts.

Krankenversicherung kostet mehr
Teurer wird für viele Bürgerinnen und Bürger die gesetzliche Krankenversicherung. Der Zusatzbeitrag steigt im Schnitt von 1,3 auf 1,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tragen davon die Hälfte. Ihre Abgaben erhöhen sich so von 0,65 auf 0,8 Prozent. Der Beitrag für die Rentenversicherung steigt um 0,1 Prozent auf 18,7 Prozent. Für die Arbeitslosenversicherung geht es ebenfalls hinauf: um 0,1 Prozent auf 2,6 Prozent.

Nahverkehr: Das 49-Euro-Ticket kommt
Für Millionen von Fahrgästen soll es ab Jahresbeginn – so schnell wie technisch möglich – ein bundesweites 49-Euro-Monatsticket für Busse und Bahnen im Nahverkehr geben. Die Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister von Bund und Ländern haben sich auf einen Nachfolger des zwischenzeitlichen 9-Euro-Tickets geeinigt und die Finanzierung geklärt. Das 49-Euro-Ticket wird es voraussichtlich digital und als Plastikkarte geben. Es soll jeweils für einen Monat gültig und nur im monatlich kündbaren Abo erwerbbar sein.

Smart at heart: die neue VR Banking App
In Sachen smarte und intuitive Bedienung haben die Volksbanken und Raiffeisenbanken noch vor dem Jahreswechsel mit dem Start ihrer neuen, komplett überarbeiteten VR Banking App einen großen Schritt getan. Die App wurde technisch und optisch modifiziert: Das Design ist reduzierter, die Bedienung selbsterklärend. Insgesamt bietet sie eine sehr smarte Handhabung, umfassende Übersicht und noch bessere Kommunikations- und Bezahlmöglichkeiten. Die neue App steht sowohl im Google Play Store (Android-Geräte) als auch im App Store (Apple Geräte) zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Steuerfreie Photovoltaik-Einnahmen
Interessant für Immobilienbesitzerinnen und -besitzer: Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf, an oder in Einfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien mit einer Gesamtleistung von bis zu 30 kW sollen steuerfrei werden – unabhängig von der Verwendung des erzeugten Stroms. Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern oder gemischt genutzten Gebäuden sollen mit einer Gesamtleistung von bis zu 15 kW pro Wohn- und Gewerbeeinheit steuerfrei werden. Beim Betrieb mehrerer Anlagen soll eine Gesamtleistung von maximal 100 kW steuerfrei sein. Überdies ist für Lieferung, Erwerb, Einfuhr und Installation von PV-Anlagen und Stromspeichern ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz geplant. Voraussetzungen: Es handelt sich um eine Leistung an den Betreiber der PV-Anlage. Und: Die Anlage ist auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden installiert, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden.

Quelle: VR Aktuell Dezember 2022