Beim Einsatz Ihrer girocard oder Ihrer Debit- oder Kreditkarte von Mastercard oder Visa innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gelten neue Transparenzregeln. Diese betreffen Auszahlungen am Geldautomaten sowie Kartenzahlungen in einem Land des EWR mit einer vom Euro abweichenden EWR-Währung (z. B. Dänische Krone, Polnischer Zloty).
Sie haben die Möglichkeit, Informationen zu einem ggf. anfallenden Währungsumrechnungsentgelt elektronisch zu erhalten (mittels E-Mail oder SMS). Diese Informationen versenden wir separat für jede zu Ihrem Zahlungskonto ausgestellte Karte.
Wenn Sie hieran interessiert sind, können Sie:
- im Online-Banking unter „Service“ eine entsprechende „Benachrichtigung“ (Kartenverfügung im
EWR in Fremdwährung) anlegen oder
- sich gern auch direkt an Ihren Ansprechpartner vor Ort wenden, um uns entsprechend zu
beauftragen.
Ab Ende Mai 2021 ist die Beauftragung des Benachrichtigungsservice auch an unseren Geldautomaten möglich.