VR Aktuell – Dies und das

Von Online-Einkauf bis Grundrente

Online-Einkauf: starke Kundenauthentifizierung erforderlich

Kreditkartenkunden müssen sich mit Beginn des neuen Jahres beim Online-Shopping umstellen. Möchten sie weiterhin in Europa mit ihrer Mastercard oder Visa Karte (Debitkarte oder Kreditkarte) online bezahlen, müssen sie für Mastercard® Identity Check™ oder
Visa Secure registriert sein.

Um Online-Zahlungen per Mastercard oder Visa Karte noch stärker zu schützen, erhalten Kunden beim Online-Einkauf mit ihrer Kreditkarte künftig eine Nachricht mit den Transaktionsdaten über die App VR-SecureCARD oder per SMS inklusive der individuellen TAN auf ihr Smartphone. Die Registrierung der Debit- oder Kreditkarten für das sichere Verfahren kann einfach und kostenlos auf unserer Seite (Mastercard oder VISA) erledigt werden.

Mehrwertsteuer steigt wieder

Die im Zuge der Corona-Maßnahmen zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2020 temporär gesenkte Mehrwertsteuer steigt zu Beginn des Jahres wieder von 16 auf 19 Prozent. Der ermäßigte Steuersatz springt von fünf auf sieben Prozent zurück. Viele alltägliche Anschaffungen und Besorgungen werden zu Beginn des Jahres also wieder ein wenig teurer.

Elektronische Patientenakte kommt

Im Gesundheitswesen schreitet die Digitalisierung weiter voran. Ab dem 1. Januar 2021 werden Krankenkassen die elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen, die schrittweise weiterentwickelt wird. Das Ziel: eine sichere, nutzerfreundliche und barrierefreie digitale Kommunikation zwischen Behandelnden und Patienten sowie vereinfachte Abläufe im Behandlungsalltag.

Neben Befunden, Arztberichten oder Röntgenbildern sollen sich ab 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und das Zahnbonusheft in der elektronischen Patientenakte speichern lassen. Die Nutzung ist für Versicherte freiwillig. Welche Daten gespeichert werden und wer darauf zugreifen darf, entscheiden die Versicherten selbst.

Neue Grundrente tritt in Kraft

Anfang 2021 tritt die neue Grundrente in Kraft. Anspruchsberechtigt ist, wer mindestens 33 Jahre lang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt hat, aber im Durchschnitt wenig verdient hat – über die gesamte Zeit höchstens 80 Prozent des Jahresdurchschnittsverdienstes. Diese Personen – rund 1,3 Millionen Menschen – erhalten damit einen Zuschlag auf ihre Rente. Er beträgt bis zu 418 Euro im Monat. Ob ein Anspruch auf Grundrente besteht, wird automatisch geprüft. Ein Antrag ist nicht erforderlich.