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Von Überbrückungshilfe bis Maklerkosten

Corona: Überbrückungshilfe bis Juni 2021

Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können Zuschüsse erhalten. Die Förderung „Überbrückungshilfe II“ wurde für die Monate September bis Dezember 2020 verlängert. Und auch für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 bleibt die Förderung in weiterentwickelter Form – als „Überbrückungshilfe III“ – bestehen. Weitere Infos: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Corona: KfW-Corona-Sonderprogramm wird verlängert und ausgeweitet

Das KfW-Sonderprogramm 2020 einschließlich KfW-Schnellkredit wird angesichts der anhaltenden Corona-Engpässe ebenfalls bis Ende Juni 2021 verlängert. Der KfW-Schnellkredit mit 100-prozentiger staatlicher Haftungsfreistellung wird auch für Unternehmen
mit bis zu zehn Beschäftigten geöffnet und steht somit unabhängig von der Beschäftigtenzahl zur Verfügung. Eine Kreditrisikoprüfung findet beim KfW-Schnellkredit nicht statt, der Bund
übernimmt das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei. Details gibt es unter www.kfw.de/inlandsfoerderung/ Unternehmen/KfW-Corona-Hilfe und direkt bei uns.

Sanierung ohne Insolvenz möglich

Angeschlagene Unternehmen können sich ab sofort auch ohne ein Insolvenzverfahren sanieren, solange sie noch nicht zahlungsunfähig sind. Dies regelt ein Gesetz zur Reform des Insolvenzrechts. Es soll vor allem auch Unternehmen helfen, die durch die Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.

Neue Sicherheiten für Ausbildungsplätze

Als Reaktion auf die Corona-Folgen und um den Fachkräftenachwuchs zu sichern, startete im August 2020 das Programm „Ausbildungsplätze sichern“. Gefördert werden Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheitsund Sozialwesen durchführen. Betriebe, die besonders von der Corona- Pandemie betroffen sind, bekommen eine Prämie, wenn sie ihr Ausbildungsniveau halten.

Für jeden für das Ausbildungsjahr 2020/2021 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag (Beginn:
1. August 2020 bis 15. Februar 2021) gibt es 2.000 Euro. Unternehmen, die ihr Ausbildungsplatzangebot erhöhen, sollen eine Prämie von 3.000 Euro für jeden zusätzlichen Ausbildungsvertrag erhalten. Unternehmen, die Auszubildende von Betrieben übernehmen,
die Insolvenz anmelden mussten, erhalten eine Prämie von jeweils 3.000 Euro. Das gilt bis zum 30. Juni 2021.

Höhere Wohnungsbauprämie ab 2021

Ab Januar 2021 erhöht sich die Wohnungsbauprämie auf maximal 70 Euro pro Person und Jahr. Die staatliche Förderung, die bislang als Zuschuss von 8,8 Prozent der Aufwendungen für Bausparbeiträge sowie Zinsen auf erspartes Guthaben gezahlt wird, steigt damit auf 10 Prozent. Bisher wurden 45 Euro Prämie für ein Sparvolumen von jährlich 512 Euro gewährt.

Ab 2021 gibt es maximal 70 Euro für 700 Euro beziehungsweise bei Verheirateten bis zu 140 Euro für maximal förderfähige 1.400 Euro. Auch der Erwerb von Anteilen an einer Bau- und Wohnungsgenossenschaft wird mit dem höheren Prämiensatz gefördert.

Parallel werden die Einkommensgrenzen für die Förderberechtigung angehoben: Bei Alleinstehenden reicht die Grenze nun bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 35.000 Euro (vorher: 25.600 Euro), bei Verheirateten bis 70.000 Euro (vorher: 51.200 Euro).

Immobilienverkauf: Maklerkosten werden geteilt

Verkäufer einer Immobilie, die einen Makler beauftragen, müssen die Kosten dafür künftig mittragen. Dies regelt das neue Gesetz zur Maklerprovision, das am 23. Dezember 2020 in Kraft tritt. Käufer brauchen demnach nur noch maximal die Hälfte der Makler kosten zu übernehmen. Bisher trugen sie die Maklerkosten komplett.