Der steuerliche Grundfreibetrag für Erwachsene 2022 steigt weiter an. 2020 betrug er 9.408 Euro. Nun liegt er mit 9.984 Euro ganze 576 Euro höher. Der Grundfreibetrag legt die Summe fest, bis zu der keine steuerliche Belastung erfolgt. Parallel wird auch der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen auf 9.984 Euro angehoben.
Steuern und Finanzen
Änderungen im Jahr 2022
Steuern: Grundfreibetrag steigt
Mindestlohn wird zweimal erhöht
Wer nach Mindestlohn bezahlt wird, kann 2022 höhere Einnahmen erwarten. Dabei steigt der gesetzliche Mindestlohn zweimal. Ab dem 1. Januar erhöht er sich von 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde. Ab dem 1. Juli 2022 beträgt er 10,45 Euro pro Stunde. In vielen Branchen sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber jedoch verpflichtet, gemäß ihrer Branchenmindestlöhne einen höheren Stundensatz zu bezahlen.
Auszubildende: höhere Mindestvergütung
Auch die Mindestvergütung für Auszubildende erhöht sich. Für Lehrverträge, die vom 1. Januar 2022 an beginnen, gilt jeweils für das erste Ausbildungsjahr eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 585 Euro (bisher: 550 Euro). Für das zweite, dritte und vierte Ausbildungsjahr gibt es Aufschläge (18, 35, 40 Prozent). Für Lehrverträge ab dem 1. Januar 2023 steigt das Mindesteinstiegsgehalt dann auf 620 Euro im ersten Jahr.
Mehr Geld für Rentner in Sicht
Rentnerinnen und Rentner in Deutschland dürfen sich ab Juli 2022 über mehr Geld freuen. Gemäß erster Schätzungen steigen die Renten im Westen um 5,2 Prozent und im Osten um 5,9 Prozent. So einen starken Anstieg gab es fast 40 Jahre lang nicht mehr.