Mehr Förderung & weniger CO₂-Ausstoss – was ändert sich 2024?

Änderungen 2024 im Bereich Umwelt

Ein Jahreswechsel ist immer auch Anlass, Dinge neu anzugehen, neu zu beurteilen und anders zu betrachten. Vieles ist jedoch noch nicht absehbar - gerade angesichts der schwer einschätzbaren weltpolitischen Lage. Insbesondere der Krieg in der Ukraine und die jüngsten Auseinandersetzungen in Israel und im Gazastreifen bereiten vielen Menschen Sorgen. Was bringt das Jahr 2024 im Bereich Umwelt?

Gebäudeenergiegesetz
Kaum ein Gesetzesvorhaben wurde im laufenden Jahr wohl so heftig und kontrovers diskutiert wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder „Heizungsgesetz“, das ab 2024 greift. Demnach dürfen ab 2024 nur noch Heizungen mit einem hohen Verbrauchsanteil erneuerbarer Energien in Häuser eingebaut werden. Vor 2024 eingebaute funktionierende Heizungen müssen dabei allerdings nicht – wie vielfach befürchtet – ausgetauscht werden.
Ab 2024 neu eingebaute Heizungen in neu errichteten Gebäuden in Neubaugebieten müssen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. In Bestandsgebäuden und bei Neubauten, die Baulücken füllen, gilt diese Vorgabe erst später. Hier soll zunächst eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung vorliegen.

In Städten ab 100.000 Einwohnern soll diese bis Juli 2026 erstellt sein. In kleineren Städten oder Gemeinden bis Juli 2028. Für Kommunen mit unter 10.000 Einwohnern gelten flexiblere Vorgaben. Nach dem 1. Januar 2024 eingebaute Öl- und Gasheizungen sollen schrittweise klimafreundlicher werden. Ab 2029 müssen sie Stück für Stück mehr klimaneutrales Gas oder Öl verwenden. Ab dem 1. Januar 2029 mindestens 15 Prozent, ab dem 1. Januar 2035 zwingend 30 Prozent oder mehr, ab dem 1. Januar 2040 mindestens 60 Prozent. Ab 2045 dürfen Heizungen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

Mit diesen Änderungen geht auch ein neues staatliches Förderkonzept einher. Wer ab 2024 eine klimafreundliche Heizung einbaut, erhält eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten. Für den Austausch einer alten fossilen Heizung ist bis Ende 2024 zusätzlich ein Geschwindigkeitsbonus von 25 Prozent vorgesehen. Einkommensabhängig erhalten selbstnutzende Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro
jährlich noch einmal einen Bonus von 30 Prozent. Die Boni können miteinander kombiniert werden. Die Förderung darf aber 70 Prozent der Kosten nicht übersteigen.

Balkonkraftwerke
Einfacher werden soll ab 2024 die Installation eines sogenannten Balkonkraftwerks. Dafür hat die Bundesregierung entsprechende Gesetzesänderungen im Miet- und Wohnungseigentümerrecht beschlossen. Ein Balkonkraftwerk soll dabei künftig als privilegierte Maßnahme eingestuft werden. Dies umfasst bauliche Veränderungen, die weder Vermieter noch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) blockieren können. Ihr Mitspracherecht, wie ein Balkonkraftwerk angebracht wird, bleibt aber weiter bestehen. Mit den geplanten Neuerungen einher gehen erweiterte Leistungs- und Nutzungsparameter sowie ein vereinfachtes Anmeldeverfahren der begehrten Anlagen. Aktuell befindet sich
das Vorhaben noch in der Abstimmung.

E-Autos
Beim Kauf eines E-Autos gibt es ab 2024 für Privatpersonen weniger Zuschuss. Der Bundesanteil der Förderung für E-Autos mit einem Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro beträgt dann 3.000 Euro statt bisher 4.500 Euro. Fahrzeuge mit einem höheren Nettolistenpreis erhalten keine Förderung mehr. Hinzu kommt noch der Herstellerzuschuss. Dieser beträgt im kommenden Jahr 1.500 Euro (50 Prozent der Bundesförderung).

Pfand für Milchverpackungen
Auch im Supermarkt ändert sich für Verbraucherinnen und Verbraucher etwas. Denn: Zum Jahresstart 2024 werden Milch, Milchmischgetränke und alle trinkbaren Milcherzeugnisse, die in Einwegkunststoffgetränkeflaschen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3,0 Liter angeboten werden, gemäß Verpackungsgesetz (VerpackG) pfandpflichtig. Dann wird auch dafür ein Pfand von 25 Cent fällig. Erfasst werden dabei Getränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent – zum Beispiel Kakaodrinks oder auch Trinkjoghurts.

Quelle: VR Aktuell Dezember 2023