Mehr Zuwendungen & weniger Steuern – was ändert sich 2024?

Änderungen 2024 für Privathaushalte

Ein Jahreswechsel ist immer auch Anlass, Dinge neu anzugehen, neu zu beurteilen und anders zu betrachten. Vieles ist jedoch noch nicht absehbar - gerade angesichts der schwer einschätzbaren weltpolitischen Lage. Insbesondere der Krieg in der Ukraine und die jüngsten Auseinandersetzungen in Israel und im Gazastreifen bereiten vielen Menschen Sorgen. Auch in finanzieller Hinsicht machen Inflation und Preissteigerungen derzeit vielen Haushalten zu schaffen. Mit verschiedenen Maßnahmen will die Bundesregierung für Entlastung sorgen. Was bringt das Jahr 2024?

Steuerliche Entlastung
Für Privatpersonen gibt es zum Jahreswechsel einige steuerliche Entlastungen. Gemäß dem Inflationsausgleichsgesetz steigt zum 1. Januar 2024 der steuerfreie Grundbetra um 696 Euro auf 11.604 Euro und der Kinderfreibetrag für beide Elternteile um 360 Euro auf 6.384 Euro.

Inflationsausgleich
Durch das Inflationsausgleichsgesetz wurden bereits in diesem Jahr wesentliche Anpassungen vorgenommen. Die Tarifeckwerte wurden im Verhältnis zur erwarteten Inflation nach oben hin angepasst. Das hat Auswirkungen auf den Spitzensteuersatz. Dieser greift ab dem Jahr 2024 erst bei 66.761 Euro.

Sozialversicherung
Auch 2024 werden die Bezugsgrößen der Sozialversicherung an die Einkommensentwicklung gekoppelt. So soll die Bezugsgröße 2024 in den alten Bundesländern auf 3.535 Euro (2023:
3.395 Euro) pro Monat oder 42.420 Euro im Jahr steigen. In den neuen Bundesländern erhöht sie sich für die Renten- und Arbeitslosenversicherung auf 3.465 Euro (2023: 3.290 Euro) im Monat oder 41.580 Euro im Jahr. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung bestimmt, bis zu welchem Gehalt Beiträge für die deutsche Sozialversicherung gezahlt werden müssen. Sie wird für die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung unterschiedlich festgelegt. Für die Kranken- und Pflegeversicherung ist sie bundesweit bei 5.175 Euro im Monat (62.100 Euro/Jahr) vorgesehen. Die Versicherungspflichtgrenze, ab der Bürger frei zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung wählen können, soll 2024 bei einem Jahresgehalt von 69.300 Euro (Monat: 5.775 Euro) liegen. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und die Arbeitslosenversicherung steigt in den alten Bundesländern auf 7.550 Euro im Monat (2023: 7.300 Euro). In den neuen Bundesländern steigt sie auf 7.450 Euro im Monat (2023: 7.100 Euro).

Elterngeld
Kontrovers diskutiert wird aktuell eine neue Einkommensgrenze für das Elterngeld. Eltern mit einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von bis zu 300.000 Euro und Alleinerziehende mit bis zu 250.000 Euro konnten bisher Elterngeld beantragen. Dies soll ab Jahresanfang anders werden. Ursprünglich sollte die Grenze ab 2024 auf 150.000 Euro sinken. Nach viel Kritik an diesem Vorhaben soll sie nun ab dem 1. April 2024 auf 200.000 und ein Jahr später auf 175.000 Euro sinken. Die Grenze für Alleinerziehende – derzeit bei 250.000 Euro – wird auf 150.000 Euro gesenkt. Eine finale Entscheidung darüber geht mit dem Beschluss des Bundeshaushalts im Dezember einher.

Kinderkrankengeld
Erhöht werden soll für 2024 und 2025 der Anspruch auf Kinderkrankengeld. Elternteile sollen dies dann für 15 statt zehn Arbeitstage pro Kind beziehen können, Alleinerziehende für 30 Arbeitstage. Zugleich sollen Eltern mit einem kranken Kind dann erst nach vier Tagen zum Arzt gehen müssen, um ein Attest zu erhalten. Bisher war dies ab dem ersten Tag erforderlich.

Erwerbsminderungsrente
Finanzielle Verbesserungen können Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente ab Juli 2024 erwarten. Für Personen, bei denen der Rentenbeginn zwischen 2001 und Juni 2014 lag, gibt es einen Zuschlag von 7,5 Prozent. Wer die Rente erstmals zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 bezogen hat, erhält 4,5 Prozent mehr. Die Rentenversicherung prüft dabei selbst, wer davon profitiert, und zahlt den Zuschlag ohne Antragstellung aus. Auch die reguläre Rente wird ab Mitte Juli 2024 steigen – auf welche Höhe, wird erst im Frühjahr 2024 vom Bundeskabinett festgelegt.

Mindestlohn
Auch der Mindestlohn wird – um insgesamt 41 Cent – angehoben. Er liegt dann bei 12,41 Euro pro Stunde. Anfang 2025 steigt er um weitere 41 Cent auf 12,82 Euro. Auch Personen, die einen Minijob haben, profitieren davon. Durch eine neue Reform steigen der Mindestlohn und die monatliche Entgeltgrenze für Minijobs parallel. Ab dem 1. Januar 2024 liegt die Entgeltgrenze nicht mehr bei 520 Euro, sondern bei 538 Euro pro Monat.

Sozialhilfe und Bürgergeld
Wer auf Sozialhilfe oder Bürgergeld angewiesen ist, bekommt ab Januar 2024 mehr Geld. Alleinstehende Erwachsene erhalten 563 Euro im Monat. Das sind 61 Euro mehr als bisher. Für Paare gibt es pro Partner 55 Euro mehr. Insgesamt steigen die Regelsätze im Bereich der Sozialhilfe und im Bürgergeld um gut zwölf Prozent. Ebenso erhöhen sich die Beträge für den persönlichen Schulbedarf.

Pflegegeld
Für pflegebedürftige Menschen und ihre betreuenden Angehörigen bringt das Jahr 2024 wichtige Veränderungen. So werden das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen um fünf Prozent erhöht. Außerdem können berufstätige pflegende Angehörige ab 2024 das Pflegeunterstützungsgeld jährlich für bis zu zehn Arbeitstage beantragen. Bisher war dies nur einmal pro Pflegefall möglich. Auch der Zuschuss zum Eigenanteil an den Pflegekosten bei einer Heimunterbringung wird 2024 erhöht. Im ersten Jahr steigt er von bisher fünf auf 15 Prozent, im zweiten Jahr von 25 auf 30 Prozent, im dritten Jahr von 45 auf 50 Prozent und ab dem vierten Jahr von 70 auf 75 Prozent.

Quelle: VR Aktuell Dezember 2023