Staatliche Förderungen und Zuschüsse nutzen
Bei allen Investitionen ist die Einbindung möglicher staatlicher Fördermittel eine wichtige Säule der genossenschaftlichen Kreditberatung. Als Hausbank vor Ort informieren wir unsere Kunden über die Möglichkeiten der beiden Förderbanken LfA Bayern und KfW und geben gerne auch Hinweise auf weitere Fördermittel, wie zum Beispiel Zuschüsse des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA. Bitte beachten Sie, dass für die Förderfähigkeit Ihrer Vorhaben immer vor Abschluss von Liefer- und Kaufverträgen beziehungsweise vor Auftragsvergabe ein Förderantrag bei den zuständigen Stellen gestellt und bewilligt werden muss. Anderweitiges Handeln kann zur vollständigen Förderschädlichkeit führen.
Im Bereich des Wohnungsbaus wurde kürzlich seitens der KfW die förderfähige Einkommensgrenze für Familien mit Kindern erhöht, die klimafreundlich bauen wollen. Die Verbesserungen sind Teil des Maßnahmenpakets der Regierung zur Unterstützung des privaten Wohnungsbaus in Deutschland. Die neue Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens liegt für Familien mit einem Kind bei 90.000 Euro und erhöht sich für jedes weitere Kind um 10.000 Euro. Zusätzlich wurden die Kredithöchstbeträge um bis zu 35.000 Euro angehoben.
Je nach erreichtem Energiestandard des Gebäudes können bis zu 270.000,00 EUR Förderkredit gewährt werden. Auch die Erweiterung von Wohnfläche im Zusammenhang mit energetischen Maßnahmen kann gefördert werden, wenn der Bauantrag für die Bestandsimmobilie länger als fünf Jahre zurückliegt.
Zusätzlich werden Projekte zur Reduzierung von Barrieren in bestehenden Gebäuden sowie präventive Investitionen zur Verbesserung des Einbruchschutzes staatlich bezuschusst und mit zinsgünstigen Darlehen gefördert.
Neben der staatlichen Förderung im Wohnungsbau beraten wir Sie selbstverständlich auch zu Fördermöglichkeiten in anderen Bereichen, egal ob Sie Privatperson oder Unternehmer sind.