- Attraktiver fester Zinssatz
- Laufzeit: 5 Jahre
- Verfügungen mit 3-monatiger Kündigungsfrist möglich
- Anlagebetrag: ab 1.000 Euro
VR ExtraSparen
Kalkulierbar, sicher und flexibel.
Sie möchten Ihr Geld sicher und flexibel anlegen? Dann ist unser VR ExtraSparen genau die richtige Lösung für Sie. Für Ihren einmaligen Anlagebetrag erhalten Sie einen festen Zinssatz für die gesamte Laufzeit. Trotzdem können Sie unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist jederzeit über Teilbeträge oder über den gesamten Betrag verfügen.
VR ExtraSparen im Überblick
Planbarkeit für Ihre Geldanlage
Mit dem VR ExtraSparen bieten wir Ihnen für einen Anlagebetrag Ihrer Wahl einen festen Zinssatz für die gesamte Laufzeit. Die Verzinsung beginnt mit dem Tag der Einzahlung.
Produkt-Ecktdaten
Währung | EUR |
Anlagebetrag ab |
1.000 Euro |
Laufzeit | 5 Jahre |
Konditionen
Zinsbindungsart | Festzins |
Zinszahlungsrhythmus | jährlich zum Ende des Laufzeitjahres |
Vorzeitige Verfügungen möglich unter Ein- haltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist |
Berücksichtigung eines Abschlags von 1,50% des Auszahlungsbetrages |
Anlagedauer | |
---|---|
5 Jahre |
2,00% p.a. |
Unser Tipp:
Haben Sie Interesse an unserem VR ExtraSparen?
Unsere Berater kalkulieren Ihnen gern Ihr individuelles Angebot.
Häufige Fragen zum VR ExtraSparen
Vorzeitige Verfügungen möglich:
Kündigungsfrist 3 Monate unter Berücksichtigung eines Abschlages des Auszahlungsbetrages
Teilverfügungen werden spätestens am nächsten Bankarbeitstag verbucht.
Eine vorzeitige Verfügung beendet die Zinsvereinbarung nicht, solange eine Mindesteinlage von 1.000 Euro verbleibt.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Raiffeisenbank Oberbayern Südost eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.